Satzung

§ 1 Name und Sitz des Sportvereins

Der Sportverein trägt den Namen „08“ Oehrenstock e.V. und hat seinen Sitz in Oehrenstock. Er tritt die Rechtsnachfolge der am 7. Oktober 1954 gegründeten BSG „Aktivst“ Oehrenstock an. Der Sportverein wurde am 20. Juli 1990 gegründet und wurde im Vereinsregister beim Amtsgericht Ilmenau eingetragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er ist offen für alle sportinteressierten Bürgerinnen und Bürger, er organisiert den Sport in den Sektionen sowie für die Bevölkerung und die Urlauber im Territorium. Er will der Lebensfreude, Entspannung und Gesundheit aller Bürger dienen sowie Geselligkeit fördern.

Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

Der Breitensport wird vor allem entwickelt in den bestehenden Sektionen:

  • Wintersport
  • Gymnastik
  • Fußball
  • Wandern

§2 Aufgaben und Zweck

Der SV sieht seine Aufgabe darin, die körperliche und geistige Entwicklung der Mitglieder, besonders der Jugend zu fördern.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch hohe Vergütung begünstigt werden.
Er ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Sportvereins „08“ Oehrenstock erhalten durch den Sportverein keinerlei finanzielle Zuwendungen.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die gesamte Satzung können sie hier als PDF herunterladen: Satzung SV 08 Oehrenstock